Datenverarbeitung in der App “1PROTECT App”

 

1 – Präambel

Die­ser Dienst (nach­fol­gend „App“) wird von der digi3 GmbH & Co. KG mit Sitz im Fin­ken­hof 20, 45134 Essen (nach­fol­gend „wir“ oder „uns“) zur Ver­fü­gung gestellt. Die App ist Bestand­teil des 1PRO­TECT-Sys­tems. Wir sind Her­stel­ler des Sys­tems und ver­trei­ben es kom­mer­zi­ell an Kun­den, die es mit Ihren Mit­ar­bei­tern und Dienst­leis­tern nut­zen.

Als Her­stel­ler sind wir Auf­trags­ver­ar­bei­ter im Sin­ne des Art. 28 EU-DSGVO. Ver­ant­wort­li­cher im Sin­ne des jeweils gel­ten­den Daten­schutz­rechts sind die Kun­den (Ihr Arbeit­ge­ber oder ein Ver­trags­part­ner Ihres Arbeit­ge­bers), die an ande­rer Stel­le ihrer Infor­ma­ti­ons­pflicht bei Erhe­bung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Sin­ne des Art. 13 EU-DSGVO nach­kom­men.

Bei der Nut­zung der App wer­den von uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet. Unter per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sind sämt­li­che Infor­ma­tio­nen zu ver­ste­hen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re natür­li­che Per­son bezie­hen. Weil uns der Schutz Ihrer Pri­vat­sphä­re bei der Nut­zung der App wich­tig ist, möch­ten wir Sie mit den nach­fol­gen­den Anga­ben dar­über infor­mie­ren, wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wir ver­ar­bei­ten, wenn Sie die App nut­zen.

 

2 – Zielsetzung des 1PROTECT-Systems

Das 1PRO­TECT-Sys­tem dient dem Schutz von Mit­ar­bei­tern, ins­be­son­de­re Allein­ar­bei­tern, die beson­de­ren Risi­ken aus­ge­setzt und bei Not­fäl­len, Gefah­ren oder Unfäl­len sie auf sich allein gestellt sind. In sol­chen Situa­tio­nen kann es vor­kom­men, dass sie die erfor­der­li­che Hil­fe nur sehr ver­zö­gert oder gar nicht anfor­dern kön­nen. Schon das iso­lier­te Arbei­ten, womög­lich an abge­le­ge­nen oder gering fre­quen­tier­ten Orten, stellt ein erhöh­tes Gefah­ren­po­ten­zi­al dar.

Die 1PROTECT App nutzt, nach der Akti­vie­rung durch den Benut­zer, die Sen­so­rik des Smart­phones, um anhand die­ser Daten (Acce­le­ro­me­ter, Gyro­skop, Kom­pass, GPS) gefähr­li­che Situa­tio­nen oder Unfäl­le zu erken­nen und einen Alarm aus­zu­lö­sen.

Ein Benut­zer kann eben­so manu­ell einen Alarm aus­lö­sen, z. B. bei Bedro­hungs­si­tua­tio­nen, und damit für Hil­fe oder Ret­tung sor­gen.

 

3 – Funktionsweise der App

Die Funk­tio­nen der App set­zen ein lizen­zier­tes 1PRO­TECT-Sys­tem vor­aus, indem der Anwen­der der App und sei­ne GSM-Num­mer bekannt und vali­de sind. Für die Nut­zung der App ist es daher erfor­der­lich, dass Sie sich durch die Regis­trie­rung bzw. die Ein­ga­be Ihrer GSM-Num­mer und ein Dou­ble­Op­tIn Ver­fah­ren mit einem SMS-Vali­die­rungs­code gegen­über dem 1PRO­TECT-Sys­tem authen­ti­fi­zie­ren.

Das 1PRO­TECT-Sys­tem besteht aus einem Front­end, dass der Mit­ar­bei­ter in Form der 1PRO­TECT-App auf sei­nem Smart­phone bei sich trägt. Die 1PRO­TECT-App arbei­tet mit einem Web-basier­ten Backend zusam­men, in dem ein Admi­nis­tra­tor, neben den teil­neh­men­den Mit­ar­bei­tern, eine oder meh­re­re alter­na­ti­ve Alarm­ket­ten kon­fi­gu­rie­ren kann. Die­se Alarm­ket­ten kön­nen von 1PROTECT auf zwei Wegen aus­ge­löst wer­den:

 

Willensabhängige Alarmauslösung

Befin­det sich der Mit­ar­bei­ter in einer Not­si­tua­ti­on (gesund­heit­li­ches Unwohl­sein, Unfall, Bedro­hungs­la­ge usw.), ist aber zugleich noch hand­lungs­fä­hig, kann er auf ein­fachs­tem Wege über die 1PRO­TECT-App die Alarm­ket­te akti­vie­ren. Dabei wird von der 1PRO­TECT-App ein Alar­mie­rungs­da­ten­satz (Nach­na­me, Vor­na­me, Fir­ma, GSM-Num­mer, Netz­stär­ke, Lade­stand des Han­dy-Akkus, Alarm­typ sowie sei­ne aktu­el­ler Stand­ort) an das Backend über­tra­gen. 

 

Willensunabhängige Alarmauslösung

Die 1PRO­TECT-App ver­folgt anhand der Sen­so­rik des Smart­phones die Ver­hal­tens­mus­ter des Benut­zers. Erge­ben sich dar­aus Anhalts­punk­te für eine Ver­sehrt­heit des Benut­zers, wird das Sys­tem in drei Stu­fen aktiv. 

Voralarm Stufe 1:

Die App ver­sucht zunächst mit dem Benut­zer direkt zu kom­mu­ni­zie­ren. Es wer­den Noti­fi­ca­ti­ons an den Benut­zer gesen­det, die dazu auf­for­dern, sei­ne Unver­sehrt­heit zu bestä­ti­gen. Zusätz­lich kann das Smart­phone (modell­ab­hän­gig) akus­ti­sche Signa­le abge­ben, vibrie­ren oder blit­zen.

Um den Vor­alarm Stu­fe 1 zu been­den, kann der Benut­zer sein Smart­phone kurz schüt­teln oder ein UI-Ele­ment in der 1PRO­TECT-App bedie­nen. 

Voralarm Stufe 2:

Miss­lingt das, wird sein Smart­phone von extern ange­ru­fen. Ein Dia­log­sys­tem for­dert den Benut­zer auf, sei­ne Unver­sehrt­heit zu bestä­ti­gen. Nimmt der Benut­zer den Anruf nicht an oder bestä­tigt nicht, wird ein Voll­alarm aus­ge­löst.

Um den Vor­alarm Stu­fe 2 zu been­den, muss der Anruf ent­ge­gen­ge­nom­men oder ein UI-Ele­ment in der 1PRO­TECT-App bedient wer­den. Die aus­schließ­li­che Bewe­gung des Smart­phones reicht in die­sem Fall nicht aus. 

Vollalarm:

Hier wird die für die­sen Benut­zer im Backend kon­fi­gu­rier­te Alarm­ket­te aus­ge­löst und ein Alar­mie­rungs­da­ten­satz (Nach­na­me, Vor­na­me, Fir­ma, GSM-Num­mer, Netz­stär­ke, Lade­stand des Han­dy-Akkus, Alarm­typ sowie sein letz­ter bekann­ter GPS-Stand­ort) an die in der Alarm­ket­te kon­fi­gu­rier­ten Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen. Die­se wer­den, unab­hän­gig von 1PROTECT, geeig­ne­te Maß­nah­men ein­lei­ten.

Der Benut­zer wird mit einer Noti­fi­ca­ti­on über den aus­ge­lös­ten Voll­alarm infor­miert. Auch die 1PRO­TECT-App zeigt in der UI den aktu­el­len Alarm­sta­tus und ggf. die Kontaktdaten/Telefonnummer der alar­mier­ten Ret­tungs­ket­te.

Um den Voll­arm zu been­den, muss der Benut­zer in der UI der 1PRO­TECT-App eine Ges­te aus­füh­ren (damit wird ein zufäl­li­ges Deak­ti­vie­ren weit­ge­hend aus­ge­schlos­sen).

 

Redundante Absicherung

Die pri­mä­re Schutz­funk­ti­on erfolgt durch die lau­fen­de 1PRO­TECT-App bei akti­vier­ter Schutz­funk­ti­on. Hier hat die App aller­dings die glei­chen Ein­schrän­kun­gen, wie alle ande­ren dedi­zier­ten Tot­mann­schal­ter-Sys­te­me am Markt:

    • Kei­ne Netz­ab­de­ckung
    • Lee­rer Akku
    • Dys­funk­ti­on durch Beschä­di­gung (z. B. Unfall)

Wäh­rend ande­re Sys­te­me in die­sen Fäl­len voll­stän­dig ver­sa­gen, ist 1PROTECT red­un­dant abge­si­chert und bie­tet für den Benut­zer die best­mög­li­che Sicher­heit.

Solan­ge in 1PROTECT die Schutz­funk­ti­on aktiv ist, über­mit­telt die App in kur­zen Inter­val­len (z.B. minüt­lich) eine Sta­tus­mel­dung an das Backend mit fol­gen­den Infor­ma­tio­nen:

    • Benut­zer­ID
    • Vor­na­me
    • Nach­na­me
    • Stand­ort
    • Akku­stand
    • Netz­stär­ke
    • „Letz­te detek­tier­te Akti­vi­tät“
    • Alarm-Sta­tus (off, Vor­alarm 1, Vor­alarm 2)

Der Vor­teil die­ses Ver­fah­rens liegt dar­in, dass die Sicher­heit des Benut­zers red­un­dant gewähr­leis­tet wird:

1. Die 1PRO­TECT-App schützt die Unver­sehrt­heit des Benut­zers mit sei­nem Smart­phone und kann, nach vor­ge­ge­be­nen Kri­te­ri­en, Voll­alarm geben und die kon­fi­gu­rier­te Alarm­ket­te aus­lö­sen.

2. Das Backend prüft zusätz­lich den Sta­tus des Benut­zers, soweit die Schutz­funk­ti­on von dem Benut­zer akti­viert wur­de, und kann, z. B. beim Aus­blei­ben von Sta­tus­mel­dun­gen aus der 1PRO­TECT-App, eben­falls Voll­alarm aus­lö­sen und dabei die Daten aus der letz­ten bekann­ten Sta­tus­mel­dung über­ge­ben.

 

Detektion & Alarmierung

Die 1PRO­TECT-App über­prüft die Unver­sehrt­heit des Benut­zers mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Sen­so­ren des Smart­phones:

    • Acce­le­ro­me­ter > misst die Beschleu­ni­gung.
    • Gyro­scope > jede Lage­än­de­rung ist eine Akti­vi­tät
    • Stand­ort > jede Ände­rung des Stand­or­tes ist eine Akti­vi­tät
    • Tas­ten und Touch > jede Nut­zung ist eine Akti­vi­tät

Die App merkt sich die jeweils letz­te detek­tier­te Akti­vi­tät. Liegt dies län­ger als ein im Backend defi­nier­ter Zeit­raum (z. B. 60 Sekun­den) zurück, wird Vor­alarm Stu­fe 1 aus­ge­löst.

Erfolgt dar­auf für einen wei­te­ren, im Backend defi­nier­ten Zeit­raum (z. B. für wei­te­re 60 Sekun­den) kei­ne Akti­vi­tät, wird Vor­alarm Stu­fe 2 aus­ge­löst.

Wird der Anruf aus Vor­alarm Stu­fe 2 nicht inner­halb eines wei­te­ren, im Backend defi­nier­ten Zeit­raum beant­wor­tet, erfolgt der Voll­alarm.

 

Profil löschen

Über die Opti­on “Pro­fil löschen” kön­nen Sie die App jeder­zeit in den Aus­gangs­zu­stand zurück­ver­set­zen. Alle lokal gespei­cher­ten Daten wer­den dadurch sofort rest­los von Ihrem Smart­phone gelöscht.

 

Datenübertragung im 1PROTECT-System

Die 1PRO­TECT-App ist mit dem 1PRO­TECT-Sys­tem über Inter­net-Schnitt­stel­len ver­bun­den. Aller Daten­aus­tausch fin­det aus­schließ­lich ver­schlüs­selt statt.

 

 

4 – Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten

Bestimm­te Infor­ma­tio­nen wer­den bereits auto­ma­tisch ver­ar­bei­tet, sobald Sie die App her­un­ter­la­den, instal­lie­ren und ver­wen­den. Wel­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten genau ver­ar­bei­tet wer­den, haben wir im Fol­gen­den für Sie auf­ge­führt:

 

Daten, die beim Download erhoben werden

Beim Down­load der App wer­den bestimm­te erfor­der­li­che Infor­ma­tio­nen an den von Ihnen aus­ge­wähl­ten App Store (z. B. Goog­le Play oder Apple App Store) über­mit­telt, ins­be­son­de­re kön­nen dabei der Nut­zer­na­me, die E‑Mail-Adres­se, die Kun­den­num­mer Ihres Accounts, der Zeit­punkt des Down­loads, Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen sowie die indi­vi­du­el­le Gerätekennziffer ver­ar­bei­tet wer­den. Die Ver­ar­bei­tung die­ser Daten erfolgt aus­schließ­lich durch Goog­le Play­s­to­re oder Apple App Store und liegt außer­halb unse­res Ein­fluss­be­rei­ches. 

 

Daten, die während der Installation erhoben werden

Bei der Instal­la­ti­on der App wer­den Sie auf­ge­for­dert, Ihre GSM-Num­mer (Han­dy­num­mer) anzu­ge­ben und an uns zu über­mit­teln. Wir sen­den einen SMS mit Veri­fi­zie­rungs-Code an die­se GSM-Num­mer, um Ihre Anga­be zu über­prü­fen und z. B. Tipp­feh­ler aus­zu­schlie­ßen.

Die­ser Schritt ist erfor­der­lich, da die App für alle Kun­den des 1AN­AB-Sys­tems die­sel­be ist und wir anhand der GSM-Num­mer fest­stel­len, ob die­ser GSM-Num­mer in einem Kun­den-Backend ein berech­tig­ter Anwen­der zuge­ord­net ist. Ist das der Fall, wird Ihre indi­vi­du­el­le Instal­la­ti­on die­sem Kun­den zuge­ord­net und des­sen Kon­fi­gu­ra­ti­on auf Ihr Gerät über­tra­gen. Soll­te der Authen­ti­fi­zie­rungs­pro­zess abge­bro­chen wer­den, wird die zu Beginn über­tra­ge­ne GSM-Num­mer nach einem ange­mes­se­nen Zeit­raum (10 Min.) auto­ma­tisch aus den Sys­te­men gelöscht. Nicht bestä­tig­te Nut­zer­re­gis­trie­run­gen wer­den nach einem ange­mes­se­nen Zeit­raum (5 Tag) auto­ma­tisch aus den Sys­te­men gelöscht.

 

Daten, die automatisch erhoben werden

Im Rah­men Ihrer Nut­zung der App erhe­ben wir bestimm­te Daten auto­ma­tisch, die für die Nut­zung der App erfor­der­lich sind. Beim Star­ten der App wird Ihre GSM-Num­mer an das 1PRO­TECT-Backend über­tra­gen, um dort die Berech­ti­gung zu über­prü­fen, aktu­el­len Kon­fi­gu­ra­ti­ons­da­ten der Alarm­ket­ten abzu­ru­fen und auf Ihrem Gerät zu aktua­li­sie­ren. Die­se Daten wer­den auto­ma­tisch an uns über­mit­telt, aber nicht gespei­chert.

Wenn die App auf Ihrem Gerät feh­ler­haft arbei­tet oder abstürzt, wer­den Infor­ma­tio­nen über den Feh­ler sowie ver­schie­de­ne Sys­tem­in­for­ma­tio­nen (Betriebs­sys­tem, Gerä­te­typ, Ser­vice­pro­vi­der und anony­me Instal­la­ti­ons-ID) an unse­ren Error-Log Ser­vice über­tra­gen. Die­se Daten sind nicht per­so­nen­be­zo­gen bzw. anonym. Soll­ten Sie Rück­spra­che mit unse­rer Ser­vice-Hot­line neh­men, so kön­nen sie dort Ihre indi­vi­du­el­le Instal­la­ti­ons-ID nen­nen und dem Hot­line-Mit­ar­bei­ter damit wert­vol­le Hin­wei­se auf die in der Ver­gan­gen­heit über­mit­tel­ten Feh­ler­da­ten geben.

Die­se Daten­ver­ar­bei­tung ist dadurch gerecht­fer­tigt, dass (1) die Ver­ar­bei­tung zur Nut­zung der App erfor­der­lich ist, oder (2) wir ein berech­tig­tes Inter­es­se dar­an haben, die Funk­ti­ons­fä­hig­keit und den feh­ler­frei­en Betrieb der App zu gewähr­leis­ten und einen markt-und inter­es­sen­ge­rech­ten Dienst anbie­ten zu kön­nen, dass hier Ihre Rech­te und Inter­es­sen am Schutz Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Sin­ne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO über­wiegt.

 

Daten, die im Hintergrund erhoben werden

Auch wenn Sie die App nicht aktiv nut­zen oder die App inak­tiv ist, zugleich aber bei der letz­ten Nut­zung die Schutz­funk­ti­on nicht deak­ti­viert wur­de, wer­den Ihre Sta­tus­da­ten wei­ter­hin an das 1PROTECT Backend über­tra­gen. Damit wird die Schutz­funk­ti­on von 1PROTECT auch dann auf­recht­erhal­ten, wenn Sie die App ver­se­hent­lich been­det haben oder die App unge­wollt abge­stürzt ist.

Bei deak­ti­vier­ter Schutz­funk­ti­on wer­den kei­ner­lei Daten im Hin­ter­grund über­tra­gen.

 

Daten, die durch aktive Nutzung der App erhoben werden

Aus­schließ­lich bei akti­vier­ter Schutz­funk­ti­on über­mit­telt die App in kur­zen Inter­val­len (z. B. minüt­lich) eine Sta­tus­mel­dung an das Backend mit fol­gen­den Infor­ma­tio­nen:

    • Benut­zer­ID
    • Vor­na­me
    • Nach­na­me
    • Stand­ort
    • Akku­stand
    • Netz­stär­ke
    • „Letz­te detek­tier­te Akti­vi­tät“
    • Alarm-Sta­tus (off, Vor­alarm 1, Vor­alarm 2)

Dabei über­schreibt jede neue Sta­tus­mel­dung die Daten der letz­ten Sta­tus­mel­dung. Die­se Daten sind in der UI des Backend nicht ein­seh­bar und wer­den aus­schließ­lich bei einem Voll­alarm an die in der Alarm­ket­te kon­fi­gu­rier­ten Emp­fän­ger ver­sen­det und zur Archi­vie­rung gespei­chert.

Ein Been­den der Schutz­funk­ti­on löscht die Daten der letz­ten Sta­tus­mel­dung sofort.

Die­se Daten­ver­ar­bei­tung ist dadurch gerecht­fer­tigt, dass die Ver­ar­bei­tung zur Nut­zung der App erfor­der­lich ist und eine Vor­aus­set­zung für die red­un­dan­ten Schutz­funk­ti­on ist. Dies begrün­det, dass die­se Funk­ti­on Ihre Rech­te und Inter­es­sen am Schutz Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Sin­ne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO über­wiegt.

 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Ver­ar­bei­tung und Ver­wen­dung von Nut­zungs­da­ten erfol­gen zur Bereit­stel­lung des Diens­tes.

Die Ver­ar­bei­tung der Daten bei uns ist für die Erfül­lung des Ver­trags zwi­schen Ihnen als Betrof­fe­ner und uns (bzw. Ihnen und Ihrem Arbeit­ge­ber oder Ver­trags­part­ner Ihres Arbeit­ge­bers) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erfor­der­lich.

 

 

5 – Erforderliche Berechtigungen der App

Die App erfor­dert für ihren inten­dier­ten Funk­ti­ons­um­fang fol­gen­de Berech­ti­gun­gen:

 

Mobile Daten / Internetzugriff:

Die­ser wird benö­tigt, um die erfass­ten Daten über eine ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dung zu unse­ren Ser­vern zu über­tra­gen. Hier­bei wird ein ein­deu­ti­ger Schlüs­sel als Iden­ti­fi­ka­ti­ons­merk­mal ver­wen­det, der nur auf Ser­ver­sei­te dem jewei­li­gen Benut­zer zuge­ord­net wer­den kann. 

Standort & Hintergrundaktualisierung:

Die­ser wird benö­tigt, um Ihren Stand­ort mit der Loka­ti­ons­lis­te abzu­glei­chen und Ihnen geeig­ne­te Loka­tio­nen zur Anmel­dung vor­zu­schla­gen. Bit­te gewäh­ren Sie den Stand­ort­zu­griff „immer“, damit die App Sie an aus­ste­hen­de An- oder Abmel­dun­gen auch dann erin­nern kann, wenn Sie die App nicht gestar­tet haben. 

Push-Benachrichtigungen:

Die­se wer­den benö­tigt, um Sie an aus­ste­hen­de An- oder Abmel­dun­gen zu erin­nern oder Sie ggf. zum Räu­men der Loka­ti­on auf­zu­for­dern, wenn dies betrieb­lich oder aus Sicher­heits­grün­den erfor­der­lich ist und im Backendsys­tem aus­ge­löst wur­de. 

Beschleunigungssensor & Kompass (Aktivitätserkennung):

Die­ser wird benö­tigt, um Bewe­gun­gen von Ihnen fest­zu­stel­len. Wird über einen bestimm­ten Zeit­raum kei­ne aus­rei­chen­de Bewe­gung fest­ge­stellt, beginnt der Alar­mie­rungs­pro­zess. 

Kamera:

Die­se Berech­ti­gung wird ein­ge­for­dert, damit das Blitz­licht der Kame­ra als visu­el­ler Indi­ka­tor hin­zu­ge­zo­gen wer­den kann, um die Suche der Per­son im Not­fall zu ver­ein­fa­chen. 

SMS & Telefon:

Mit die­ser Berech­ti­gung wird das Authen­ti­fi­zie­ren von Nut­zern, durch Aus­le­sen des Ein­mal­pass­wor­tes wel­ches per SMS zuge­sen­det wird, ver­ein­facht. Eben­so wer­den Daten vom Akku­stand und Ver­bin­dungs­stär­ke im Not­fall and die Zen­tra­le über­mit­telt

 

6 – Datenübermittlung in Drittländer

Wir ver­ar­bei­ten Daten aus­schließ­lich in Staa­ten inner­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­rau­mes („EWR“). Eine Daten­über­mitt­lung in Dritt­län­der fin­det i.d.R. nicht statt und ist auch nicht geplant. Jede Ver­la­ge­rung der Ver­ar­bei­tung in ein Dritt­land darf nur erfol­gen, wenn die beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen für die Über­mitt­lung in ein Dritt­land nach Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

 

7 – Rechte der betroffenen Person

Wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Ihnen ver­ar­bei­tet, sind Sie Betrof­fe­ner i.S.d. DSGVO und es ste­hen Ihnen fol­gen­de Rech­te uns gegen­über zu: 

Auskunftsrecht

Sie kön­nen von uns eine Bestä­ti­gung dar­über ver­lan­gen, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die Sie betref­fen, von uns ver­ar­bei­tet wer­den. Liegt eine sol­che Ver­ar­bei­tung vor, kön­nen Sie von uns über fol­gen­de Infor­ma­tio­nen Aus­kunft ver­lan­gen: (1) die Zwe­cke, zu denen die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet wer­den; (2) die Kate­go­rien von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che ver­ar­bei­tet wer­den; (3) die Emp­fän­ger bzw. die Kate­go­rien von Emp­fän­gern, gegen­über denen die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wur­den oder noch offen­ge­legt wer­den; (4) die geplan­te Dau­er der Spei­che­rung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder, falls kon­kre­te Anga­ben hier­zu nicht mög­lich sind, Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung der Spei­cher­dau­er; (5) das Bestehen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, eines Rechts auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung durch uns oder eines Wider­spruchs­rechts gegen die­se Ver­ar­bei­tung; (6) das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Auf­sichts­be­hör­de; (7) alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über die Her­kunft der Daten, wenn die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erho­ben wer­den; (8) das Bestehen einer auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung ein­schließ­lich Pro­fil­ing gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumin­dest in die­sen Fäl­len – aus­sa­ge­kräf­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die invol­vier­te Logik sowie die Trag­wei­te und die ange­streb­ten Aus­wir­kun­gen einer der­ar­ti­gen Ver­ar­bei­tung für die betrof­fe­ne Per­son. Ihnen steht das Recht zu, Aus­kunft dar­über zu ver­lan­gen, ob die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in ein Dritt­land oder an eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wer­den. In die­sem Zusam­men­hang kön­nen Sie ver­lan­gen, über die geeig­ne­ten Garan­tien gem. Art. 46 DSGVO im Zusam­men­hang mit der Über­mitt­lung unter­rich­tet zu wer­den.

Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berich­ti­gung und/oder Ver­voll­stän­di­gung uns gegen­über, sofern die ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Sie betref­fen, unrich­tig oder unvoll­stän­dig sind. Wir müs­sen die Berich­ti­gung unver­züg­lich vor­neh­men.

 

Recht auf Einschränkung der Bearbeitung

Unter den fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Sie die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­lan­gen: (1) wenn Sie die Rich­tig­keit der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für eine Dau­er bestrei­ten, die es uns ermög­licht, die Rich­tig­keit der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu über­prü­fen; (2) wenn die Ver­ar­bei­tung unrecht­mä­ßig ist und Sie die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ableh­nen und statt­des­sen die Ein­schrän­kung der Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­lan­gen; (3) wenn wir die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für die Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung nicht län­ger benö­ti­gen, Sie die­se jedoch zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen benö­ti­gen, oder (4) wenn Sie Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO ein­ge­legt haben und noch nicht fest­steht, ob die uns zuste­hen­den berech­tig­ten Grün­de gegen­über Ihren Grün­den über­wie­gen. Wur­de die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ge­schränkt, dür­fen die­se Daten – von ihrer Spei­che­rung abge­se­hen – nur mit Ihrer Ein­wil­li­gung oder zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen oder zum Schutz der Rech­te einer ande­ren natür­li­chen oder juris­ti­schen Per­son oder aus Grün­den eines wich­ti­gen öffent­li­chen Inter­es­ses der Uni­on oder eines Mit­glied­staats ver­ar­bei­tet wer­den. Wur­de die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung nach den oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen ein­ge­schränkt, wer­den Sie von uns unter­rich­tet bevor die Ein­schrän­kung auf­ge­ho­ben wird.

 

Recht auf Löschung

a) Löschungs­pflicht
Sie kön­nen von uns ver­lan­gen, dass die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unver­züg­lich gelöscht wer­den, und wir sind ver­pflich­tet, die­se Daten unver­züg­lich zu löschen, sofern einer der fol­gen­den Grün­de zutrifft: (1) Die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten sind für die Zwe­cke, für die sie erho­ben oder auf sons­ti­ge Wei­se ver­ar­bei­tet wur­den, nicht mehr not­wen­dig. (2) Sie wider­ru­fen Ihre Ein­wil­li­gung, auf die sich die Ver­ar­bei­tung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stütz­te, und es fehlt an einer ander­wei­ti­gen Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung. (3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein und es lie­gen kei­ne vor­ran­gi­gen berech­tig­ten Grün­de für die Ver­ar­bei­tung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein. (4) Die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den unrecht­mä­ßig ver­ar­bei­tet. (5) Die Löschung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten erfor­der­lich, dem wir unter­lie­gen. (6) Die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den in Bezug auf ange­bo­te­ne Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erho­ben.

b) Infor­ma­ti­on an Drit­te
Haben wir die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten öffent­lich gemacht und sind wir gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung ver­pflich­tet, so tref­fen wir unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Imple­men­tie­rungs­kos­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um die für die Daten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen, die die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über zu infor­mie­ren, dass Sie als betrof­fe­ne Per­son von ihnen die Löschung aller Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt haben.

c) Aus­nah­men
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Ver­ar­bei­tung erfor­der­lich ist (1) zur Aus­übung des Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Infor­ma­ti­on; (2) zur Erfül­lung einer recht­li­chen Ver­pflich­tung, die die Ver­ar­bei­tung nach dem Recht der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, dem wir unter­lie­gen, erfor­dert, oder zur Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, die uns über­tra­gen wur­de; (3) aus Grün­den des öffent­li­chen Inter­es­ses im Bereich der öffent­li­chen Gesund­heit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO; (4) für im öffent­li­chen Inter­es­se lie­gen­de Archiv­zwe­cke, wis­sen­schaft­li­che oder his­to­ri­sche For­schungs­zwe­cke oder für sta­tis­ti­sche Zwe­cke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genann­te Recht vor­aus­sicht­lich die Ver­wirk­li­chung der Zie­le die­ser Ver­ar­bei­tung unmög­lich macht oder ernst­haft beein­träch­tigt, oder (5) zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.

Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berich­ti­gung, Löschung oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung uns gegen­über gel­tend gemacht, sind wir ver­pflich­tet, allen Emp­fän­gern, denen die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten offen­ge­legt wur­den, die­se Berich­ti­gung oder Löschung der Daten oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung mit­zu­tei­len, es sei denn, dies erweist sich als unmög­lich oder ist mit einem unver­hält­nis­mä­ßi­gen Auf­wand ver­bun­den. Ihnen steht uns gegen­über das Recht zu, über die­se Emp­fän­ger unter­rich­tet zu wer­den.

 

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die Sie uns bereit­ge­stellt haben, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und maschi­nen­les­ba­ren For­mat zu erhal­ten. Außer­dem haben Sie das Recht die­se Daten einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Behin­de­rung zu über­mit­teln, sofern (1) die Ver­ar­bei­tung auf einer Ein­wil­li­gung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Ver­trag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und (2) die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren erfolgt. In Aus­übung die­ses Rechts haben Sie fer­ner das Recht, zu erwir­ken, dass die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten direkt von uns einem ande­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist. Frei­hei­ten und Rech­te ande­rer Per­so­nen dür­fen hier­durch nicht beein­träch­tigt wer­den. Das Recht auf Daten­über­trag­bar­keit gilt nicht für eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be erfor­der­lich ist, die im öffent­li­chen Inter­es­se liegt oder in Aus­übung öffent­li­cher Gewalt erfolgt, die uns über­tra­gen wur­de.

 

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer beson­de­ren Situa­ti­on erge­ben, jeder­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Wider­spruch ein­zu­le­gen; dies gilt auch für ein auf die­se Bestim­mun­gen gestütz­tes Pro­fil­ing. Wir ver­ar­bei­ten die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die Ihre Inter­es­sen, Rech­te und Frei­hei­ten über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen. Wer­den die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet, um Direkt­wer­bung zu betrei­ben, haben Sie das Recht, jeder­zeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen; dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit sol­cher Direkt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wider­spre­chen Sie der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Direkt­wer­bung, so wer­den die Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für die­se Zwe­cke ver­ar­bei­tet. Sie haben die Mög­lich­keit, im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft – unge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG – Ihr Wider­spruchs­recht mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det wer­den.

 

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung jeder­zeit zu wider­ru­fen. Durch den Wider­ruf der Ein­wil­li­gung wird die Recht­mä­ßig­keit der auf­grund der Ein­wil­li­gung bis zum Wider­ruf erfolg­ten Ver­ar­bei­tung nicht berührt.

 

Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung – ein­schließ­lich Pro­fil­ing – beru­hen­den Ent­schei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die Ihnen gegen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder Sie in ähn­li­cher Wei­se erheb­lich beein­träch­tigt. Dies gilt nicht, wenn die Ent­schei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwi­schen Ihnen und uns erfor­der­lich ist, (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Uni­on oder der Mit­glied­staa­ten, denen wir unter­lie­gen, zuläs­sig ist und die­se Rechts­vor­schrif­ten ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung Ihrer Rech­te und Frei­hei­ten sowie Ihrer berech­tig­ten Inter­es­sen ent­hal­ten oder (3) mit Ihrer aus­drück­li­chen Ein­wil­li­gung erfolgt. Aller­dings dür­fen die­se Ent­schei­dun­gen nicht auf beson­de­ren Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beru­hen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und ange­mes­se­ne Maß­nah­men zum Schutz der Rech­te und Frei­hei­ten sowie Ihrer berech­tig­ten Inter­es­sen getrof­fen wur­den. Hin­sicht­lich der in (1) und (3) genann­ten Fäl­le tref­fen wir ange­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten sowie Ihre berech­tig­ten Inter­es­sen zu wah­ren.

 

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbe­scha­det eines ander­wei­ti­gen ver­wal­tungs­recht­li­chen oder gericht­li­chen Rechts­be­helfs steht Ihnen das Recht auf Beschwer­de bei einer Auf­sichts­be­hör­de, ins­be­son­de­re in dem Mit­glied­staat Ihres Auf­ent­halts­orts, Ihres Arbeits­plat­zes oder des Orts des mut­maß­li­chen Ver­sto­ßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Ver­ar­bei­tung der Sie betref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gegen die DSGVO ver­stößt. Die Auf­sichts­be­hör­de, bei der die Beschwer­de ein­ge­reicht wur­de, unter­rich­tet den Beschwer­de­füh­rer über den Stand und die Ergeb­nis­se der Beschwer­de ein­schließ­lich der Mög­lich­keit eines gericht­li­chen Rechts­be­helfs nach Art. 78 DSGVO.

 

Kontaktdaten

Ver­ant­wort­li­che Stel­le:
digi3 GmbH & Co. KG
Fin­ken­hof 20
45134 Essen
Tele­fon: 0201 – 185380

Kon­takt­da­ten unse­res Daten­schutz­be­auf­trag­ten: 
ERSe­cu­re  – René Rau­ten­berg GmbH
Radl­k­ofer­str. 2
81373 München
Tele­fon: 089 – 55294870
info@er-secure.de 

 

Die­se Daten­schutz­er­klä­rung wur­de u. a. mit janol­aw AG erstellt.

Loading...
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner